Schmaler Grat zwischen Meinungsfreiheit und möglicher Straftat
Das Social Network Facebook http://www.facebook.com hat zwei Holocaustleugner-Gruppen von seiner Plattform entfernt. Seit Tagen gibt es heftige Diskussionen um die Präsenz zahlreicher Gruppierungen in dem sozialen Netzwerk, die bedenkliches Gedankengut verbreiten und die Nazi-Verbrechen aus dem zweiten Weltkrieg eindeutig leugnen. Verschiedene Bürgerrechtler, User sowie ein US-Anwalt haben Facebook dazu aufgefordert, die betreffenden Gruppen zu sperren. Wie Cnet berichtet, wurden nun tatsächlich zwei davon seitens der Plattform geschlossen. Die restlichen umstrittenen Vereinigungen auf Facebook bleiben vorerst jedoch online. “Wir beobachten die verbleibenden Gruppen und sollten die Diskussionen zwischen den Mitgliedern zu dem Punkt hinabsinken, dass Hass und Gewalt propagiert werden, werden wir auch diese schließen”, erklärt Facebook-Sprecher Barry Schnitt.
Wenngleich sich viele Nutzer und Bürgerrechtsorganisationen aktuell dafür stark machen, dass Facebook die Holocaust-Leugner verbannt, ist der Umgang mit solchen Gruppen grundsätzlich nicht einfach. Der Grat zwischen der Wahrung von freier Meinungsäußerung und dem Verfolgen einer möglichen Straftat ist schmal. “Von Betreiberseite her einzugreifen, ist grundsätzlich schwierig, weil dies voraussetzt, dass dieser die Inhalte auf der Plattform regelmäßig und eingehend kontrollieren müsste”, sagt Sven Lüders von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union http://www.humanistische-union.de im Gespräch mit pressetext. Die Humanistische Union vertrete den Standpunkt, dass der Betreiber nur dann einschreiten sollte, wenn zuvor bereits die Justiz aktiv geworden sei.
Dem US-Anwalt Brian Cuban, der die Existenz der Holocaustleugner-Gruppen auf Facebook auf das schärfste kritisiert hat und von der Plattform verbannt sehen will, ist die Sperre der zwei Gruppen nicht genug. Facebook habe sich nicht mit dem Thema befasst. Der Plattform-Sprecher Schnitt sei “herablassend und gedankenlos im Umgang mit der Thematik”. Schnitt hatte zuvor bereits darauf hingewiesen, dass Facebook jedem User das “Recht auf kontroverse Ideen” zugestehe, wenngleich diese Gruppen störend seien. Doch die Diskussion solcher Themen alleine, sei nicht ausreichend für eine Sperre.
“Wir stufen die Meinungsfreiheit sehr hoch ein. Das Strafrecht sollte nur einen besonders verwerflichen Akt sanktionieren”, meint auch Lüders gegenüber pressetext. Im konkreten wie in jedem anderen Fall werfe sich eben die Frage auf, ob die verbreiteten Inhalte dafür bereits ausreichten. “Man könnte stattdessen auch mit Gegeninformationen und aufklärenden Maßnahmen arbeiten”, so Lüders. Bleibt abzuwarten, was mit den restlichen umstrittenen Gruppierungen auf Facebook geschehen wird. Die Kontroverse zwischen Meinungsfreiheit, Menschenrechten, Zensur und Überwachungsmaßnahmen wird mit Sicherheit auch weiterhin bestehen bleiben.

