
Die Forderung von einem russischen Geschäftsmann ein Smiley markenrechtlich zu schützen ist gescheitert.
Die Patenthörde lehnte das Anliegen des rüssischen Geschäftsmannes ab. Das augenzwinkernde Smiley steht weiterhin jedem zur Verfügung. Die russische Patentbehörde Rospatent sprach sich gegen die Patentierung des Smileys aus. Dies las man in einem russischen Nachrichtenportal.
Es wurde wohl eine gewinnbringende Geschäftsidee mit der Zeichenfolge aus Semikolon, Bindestrich und geschlossener Klammer gewittert. Diese Zeichenfolge wird häufig im Internet und der Telekommunikation verwendet.

